Abgabebedingungen für pyrotechnische Produkte
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen bestimmte Artikel (z. B. Brückenzünder, Anzündlitze,...) nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.Ob der Artikel Beschränkungen unterliegt sehen Sie in der Produktübersicht bzw. der Beschreibung unter dem Punkt "Restriktionen".
Freiverkäuflich = Ganzjährig frei an jedermann verkäuflich
Ab 18 Jahren = Ganzjährig frei an Personen ab 18 Jahren verkäuflich
Für die Abgabe an Gewerbetreibende gelten keine besonderen Voraussetzungen.